
Unsere Leistungen
Seit dem 01.07.2008 ist Rechtsberatung in gewissem Umfang u.a. für Beratungsunternehmen erlaubt. Wir beraten Sie im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu rechtlichen Fragenstellungen, z.B. bei
- Verbandsgründung
- Verbandsorganisation
- Führung
- Veränderungsprozessen
- Gemeinnützigkeit
- Fusion von Verbänden
Die Beratung erfolgt durch RA Heiko Klages, der Ihnen bei Bedarf auch für Beratungsleistungen zur Verfügung steht, zu denen 2K-verbandsberatung selbst aufgrund des RDG nicht befugt ist. Bitte sprechen Sie uns wegen der Abgrenzung im Einzelfall an. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.
Ihr Nutzen
- Rechtssicherheit
- Vermeidung von Haftungsrisiken
- Konfliktvermeidung
- detaillierte Kenntnisse zu verbandrelevanten Rechtsfragen