Unsere Leistungen

Seit dem 01.07.2008 ist Rechtsberatung in gewissem Umfang u.a. für Beratungsunternehmen erlaubt. Wir beraten Sie im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu rechtlichen Fragenstellungen, z.B. bei

  • Verbandsgründung
  • Verbandsorganisation
  • Führung
  • Veränderungsprozessen
  • Gemeinnützigkeit
  • Fusion von Verbänden

Die Beratung erfolgt durch RA Heiko Klages, der Ihnen bei Bedarf auch für Beratungsleistungen zur Verfügung steht, zu denen 2K-verbandsberatung selbst aufgrund des RDG nicht befugt ist. Bitte sprechen Sie uns wegen der Abgrenzung im Einzelfall an. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.

Ihr Nutzen

  • Rechtssicherheit
  • Vermeidung von Haftungsrisiken
  • Konfliktvermeidung
  • detaillierte Kenntnisse zu verbandrelevanten Rechtsfragen